Hallo dadorosa
Da die Kleine bei Dir ist,gehe ich einfach mal davon aus,das du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast.
Das besagt,das du mit der Kleinen dich mindestens 6 Monate im Ausland aufhalten darfst ohne ihn zu informieren.
Um aber streitigkeiten aus dem Weg zu gehen,würde ich ihm sagen,das du beabsichtigst dann und dann in den Urlaub zu fahren und mehr nicht. Er wird sicher das Umgangsrecht haben,wann du ihm die kleine in den Sommerferien gibst ist dir überlassen.Habt ihr gemeinsame Sorge? wurde eine Umgangsregelung schon getroffen?Falls nein dann geh zum Jugendamt schilder es und regelt den Umgang. Die beraten Dich da völlig kostenlos und unverbindlich.
LG anja
PS wenn es mein Kind wäre und er so den Umgang pflegt,dann würde ich dieses Unterbinden.
Das wird über kurz oder lang der kleinen schaden.