iris_12527557:shock:
hallo,
meiner meinung nach war dein freund, also der sohn der verstorbenen erbberechtigt, ggf noch der adoptivsohn,
die tochter als enkeltochter der verstorbenen hat keinen erbanspruch, es sei denn es gab ein testament, wo irgendwas geregelt war.
wenn dein freund sein erbe an dich verschenkt, hat hierauf die tochter noch lange keinen anspruch, auch kann er es nicht einfach zurückfordern.
wie hieß es so schön: geschenkt ist geschenkt, wieder holen ist gestohlen. ;-)
ob du nun auf dein recht pochst und es zum ewigen familienkriegsthema wird oder ob du sie der tochter gibst, wenn die bilder sowieso eh nur im keller stehen... das musst du entscheiden. kommt ja bisschen auch drauf an, ob die bilder wertvoll sind oder nicht.
lg !