Ich habe gerade im Internet einen sehr guten Bericht gefunden, den ich Euch nicht vorenthalten möchte. :-)
LG maggi
Das sollten Sie über das neue Elterngeld wissen:
Vielleicht haben Sie es ja Anfang Mai mitbekommen: Das heiß diskutierte Elterngeld kommt nun zum 1. Januar 2007. Nach langem Ringen um die Unterstützung von Eltern bei der Kindererziehung hat sich die große Koalition auf einen Kompromiss geeinigt: Eltern, die wegen ihres Kindes zu Hause bleiben und eine Berufspause einlegen, erhalten künftig für ein Jahr lang 67 % des letzten Nettogehaltes. Welche weiteren Punkte CDU/CSU und SPD vereinbart haben, fasst der Informationsdienst "Gesundheit & Erziehung für mein Kind für Sie zusammen:
Wie das Elterngeld aussehen wird:
* Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld und wird an den Elternteil gezahlt, der nach der Geburt beruflich aussetzt und zu Hause beim Kind bleibt oder zumindest beruflich kürzer tritt.
* Es wird für volle 12 Monate gezahlt. Zusätzlich gibt es als Bonus zwei Partnermonate, wenn der jeweils andere Elternteil Zeit für die Kindererziehung erbringt und seine Erwerbstätigkeit einschränkt.
* Die Höhe des Elterngelds errechnet sich aus dem letzten Nettogehalt des betreuenden Elternteils. Es soll 67 % des Nettogehalts oder maximal 1.800 monatlich betragen.
* Es gibt einen einkommensunabhängigen Mindestbetrag von 300 . Er ist allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht erwerbstätig waren (z.B. Hausfrauen, Arbeitslosen, Studenten).
* Mit einer Geringverdienerkomponente werden die Bezieher von geringen Einkommen besonders gefördert. Bis zu einem Verdienst von 1.000 pro Monat gibt es eine Aufstockung des Elterngelds auf bis zu 100 % des letzten Einkommens.
* Das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages (300 ) wird nicht mit anderen Sozialleistungen, wie z.B. dem Arbeitslosengeld II, verrechnet.
* Das Elterngeld ist steuer- und abgabenfrei. Es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Als Lohnersatzleistung bleibt das Elterngeld steuerfrei, wirkt sich jedoch auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte aus. Ein Progressionsvorbehalt gilt z.B. auch beim Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosenhilfe, Übergangsgeld, Eingliederungshilfen und Überbrückungsgeldern.
* Die Bezugszeit des Elterngeldes kann zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden. Ein Partner kann höchstens 12 Monate beanspruchen. Ob sieben Monate von den Eltern gemeinsam oder hintereinander genommen werden, oder die Zeit ganz anders aufgeteilt wird, bleibt den Eltern überlassen. Auf Wunsch können sich Familien das Elterngeld - bei gleichem Gesamtbudget - über zwei Jahre verteilt auszahlen lassen. Nimmt der Vater oder die Mutter die zwei Partnermonate nicht in Anspruch, so wird für diese zwei Monate kein Elterngeld, auch kein Mindestelterngeld, gezahlt.
* Teilzeitarbeit soll Elterngeld nicht ausschließen. Unklar ist noch, in welcher Höhe das Elterngeld gezahlt wird, wenn der Elternteil, der zu Hause bleibt, in Teilzeit (bis maximal 30 Stunden pro Woche) weiterarbeitet.
* Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
* Bei Geschiedenen oder getrennt Lebenden mit gemeinsamem Sorgerecht können die Partnermonate vom miterziehenden Vater beansprucht werden.
* Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, da sie Vater- und Muttermonate erfüllen.
* Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um die Arbeit wieder aufzunehmen, ist ein Geschwisterbonus geplant. Er soll an das vorher gezahlte Elterngeld anknüpfen. Der halbe Differenzbetrag zum aktuellen Elterngeld wird zu diesem hinzu addiert.
* Kindergeld wird weiterhin zusätzlich bezahlt. Es beträgt für das erste bis dritte Kind jeweils 154 und für jedes weitere Kind 179 monatlich.
* Die geschützte Elternzeit bleibt im bisherigen zeitlichen Umfang von drei Jahren erhalten.
Bei bisherigen Änderungen des Bundeserziehungsgeldes gab es jeweils eine Stichtagslösung, die das Geburtsdatum des Kindes betraf. Daher ist anzunehmen, dass dies auch beim neuen Elterngeld so sein wird und wirklich nur Familien, deren Kind am 1.Januar 2007 oder später zur Welt kommt, davon profitieren. Eltern, deren Kind Ende Dezember 2006 zur Welt kommt, werden daher mit größter Wahrscheinlichkeit nach "altem Recht behandelt werden und Erziehungsgeld bekommen.
Unter www.familien-wegweiser.de können Sie sich eingehend zu allen staatlichen Leistungen für Familien informieren, jedoch ist das neue Elterngeld dort bislang noch nicht aufgenommen worden.