Hallo
also ehrlich gesagt, genau weiß ich es nicht.
Bekannte von uns haben ein gemeinsames Kind, ohne verheiratet zu sein.
Wenn ich es richtig weiß, dann ist es so, das Du als Mutter dem Kind den Nachnamen weitergibst. Der Vater des Kindes wird ebenfalls in die Papiere eingetragen, dazu muß er bei Jugendamt, glaube ich, die Vaterschaft anerkennen.
Wie es jedoch mit dem Sorgerecht aussieht, kann ich leider nicht sagen, aber das örtliche Jugendamt gibt dazu bestimmt auskunft.
Es ist jedoch nicht notwendig, das er sein Kind adopiert, selbst wenn ihr später doch heiratet. Wenn ihr in einer gemeinsamen Wohnung lebt, dann wird bei allen anderen Dingen, wie Erziehungsgeld und ähnliches alles so behandelt, als wärt ihr verheiratet.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
LG von Romara