Antwort: Ungewöhnliche Lösungen?
Hallo,
so einfach ist es nicht, ein Kind zu verpflanzen.
Insoweit bitte ich dich erst einmal Ruhe einkehren zu lassen.
Sollte es zu einer Auseinandersetzung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht kommen, steht der bisherige Lebensmittelpunkt und die Möglichkeit der angemessenen Betreuung im Fokus.
Die Meinung des Kindes wird eingeholt und erhält mit zunehmendem Alter Gewicht.
Mit deiner Gegenfrage kannst du bei eurem Kind einen Loyalitätskonflikt auslösen, dessen Folgen euch alle in eine Spirale von Misstrauen und Prozessen saugen kann.
Hier sind Fingerspitzengefühl und die Findung praktischer Lösungen angesagt.
Wie weit wohnen die Elternteile voneinander entfernt und ist die derzeit praktizierte Umgangsregelung hierin begründet?
Empfindet sich der Vater als in der Betreuung des Kindes benachteiligt?
Geht es um Unterhaltsverpflichtungen dir gegenüber?
Sollten die Eltern nicht allzu weit voneinander entfernt wohnen und es sich einrichten lassen, wäre eine Idee, die Umgangskontakte eher auszubauen - bis hin zu einer wechselweisen Betreuung des gemeinsamen Kindes.
Nur mal als Anregung!
mit freundlichem Gruß