Hallo Enrico,
Bist Du da nicht etwas zu "großzügig"?
Nach Deiner Rechnung hätte Deine Frau am Ende 2000.- für einen 2-Personen-Haushalt (und vermutlich weniger Arbeit) und Du 1700.- für 3 Personen?! Und das, wo die älteren Kinder ja offiziell sogar einen höheren Bedarf haben (laut D-Tabelle).
Laut D-Tabelle hat Deine Tochter einen Unterhaltsanspruch von 327.- Euro.
Deine Frau liegt mit ihrem Einkommen ziemlich genau am Selbstbehalt, dass der Unterhalt für die Söhne entfällt.
Wenn Du jetzt noch sowas wie Ehegattenunterhalt bezahlen würdest, dann müßte sie dieses Geld rein rechtlich gesehen wieder an die Söhne zahlen, da Kindesunterhalt immer vorrangig behandelt wird.
Also ich würde es offiziell bei den 327.- in etwa belassen und Dich lieber bei Bedarf an Anschaffungen etc. für die Tochter beteiligen.