Begrenzt beteiligen
Beim Kindesunterhalt gibts keinen Spielraum, der ist hoch, wird nach Einkommen und Kindesalter berechnet, wenn man sich nicht einig ist kann man davon nicht abweichen.
Beim Haus kommt es auf die Eigentumsverhältnisse an, wer im Grundbuch steht, wer es benutzt, wer die Raten zahlt. Da sollte ihm ein Anwalt raten. Ist eh nötig für die Scheidung.
Von einer Gesprächsbeteiligung durch dich rate ich ab, das gibt nur Ärger. Kommunikation ja, aber nicht fact to face, sondern schriftlich, per eMail, strikt höflich und mit positiven Worten. Das kostet nichts und schadet nicht. Keinen falschen Stolz.