Viel kann man nicht machen..
Hallo juliaschneider98,
soweit ich weiß, hat er das Recht auf die Hälfte des Kindergelds, wenn man gemeinsames Sorgerecht hat. Auch wenn Deine Tochter keinen Kontakt zu ihm hätte.
Was den Unterhalt betrifft, wird auch während der Ausbildung der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet, wobei man das Ausbildungsgehalt mit berücksichtigen muss.
Versprechen vor Gericht sind leider nicht verpflichtend, weil sie mündlich sind, können sie jederzeit zurückgenommen werden. Hätte er was unterschrieben, sollte er dem nachkommen müssen.
Du kannst dich immernoch an das Jungendamt wenden, die können den Unterhalt berechnen und vom Vater einfordern, wenn Du Dir eine Beistandschaft einrichten lässt. Auch so werden die Dir sicher weiter helfen können mit Tipps und Informationen auch zum finanzieren des Führerscheins.
Liebe Grüße