Ich habe mal eine Frage. Dazu muss ich aber erst mal ausholen und hoffe, dass es nicht zu lange wird. Also:
Mein Mann hat sich von mir getrennt und lebt ca. 250 km von mir und unseren drei Kindern entfernt, da er studiert. Er kommt NICHT regelmäßig zu uns nach Haus und nimmt die Kinder auch nicht regelmäßig zu sich. Als ich dem Jugendamt sagte, dass wir getrennt sind, haben sie Geld von ihm gefordert und ihm schriftlich mitgeteilt, dass er ca. 40 Stunden in der Woche arbeiten gehen müsste, um das Geld, welches das Jugendamt an mich zahlt, an das Jugendamt zurückzuzahlen. Daraufhin hat mein Mann gesagt, dass wir nur räumlich getrennt wären. Wir haben danach dann darüber gesprochen und ich habe schließlich zugestimmt, in der Hoffnung, dass er sein Studium auch durchzieht. Also verzichte ich auf den Unterhalt für die Kinder. Jetzt sieht es aber so aus, dass mein Mann das Studium doch nicht so durchzieht sondern sich Zeit lässt. Und ich überlege, ob ich nicht zum Jugendamt gehen soll und sagen soll, dass wir jetzt doch richtig und nicht nur räumlich getrent sind. Meine Frage ist halt jetzt, ob das Jugendamt meinen Mann zwingen kann, sein Studium aufzuhören um arbeiten zu gehen (er hat noch keine Ausbildung) und damit der Unterhalt von ihm gezahlt werden kann.
So, ich hoffe, es ist alles verständlich und ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.
Vielen Dank schonmal und einen schönen Abend noch.
Bloxi