keld_12050680Du scheinst mich nicht ganz zu verstehen..
...offensichtlich.
Es kann doch im Familienrecht stehen, was will - der Vater kann zwar dazu gezwungen werden, Unterhalt zu bezahlen, aber er kann nicht gezwungen werden, das Kind regelmässig zu sich zu holen, und, wie es im Familienrecht so schön heisst: ".....umfaßt insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen."
Was madest Du denn mich an? Es sind nun mal meistens die Väter, die den Drückeberger machen, wenn es darum geht, das Kind bei Trennung alle 2 Wochen zu sich zu holen und sich mit ihnen zu beschäftigen. Das klappt manchmal nicht mal bei Vätern, die jahrelang verheiratet sind und ihre Kinder ja so wahnsinnig lieben!
Und im Falle von unserer Threaderöffnerin hat der Typ offensichtlich keinen Bock. Sie waren nicht verheiratet und schon monatelang vor der Geburt des Kindes getrennt! Der hat doch NULL Bezug zu dem Zwerg. Was soll man dann einen Kontakt erzwingen?
Natürlich ist das schade. Aber wohl nicht zu ändern. Lieber so als ein "Vater", der sein Kind grün und blau schlägt oder es in den Kühlschrank steckt, weil es nervt. Alles schon da gewesen!