Kommt drauf an....
Hier kommen zwei verschiedene Unterhaltsansprüche zusammen. Bei der Frage, ob sie einen ANspruch gegen den eigenen VAgter hat wäre es gut zu wissen, wann sie von der Schule abgegangen ist und was sie bisher gemacht hat. Eventuell verliert sie schon deswegen den Anspruch.
Hat sie weiter einen Anspruch gegen den Vater, dann kommt es drauf an, ob der Vater ihres Kindes Unterhalt zahlen kann und welcher Unterhalt vorrangig ist.
Kann der Vater des Kindes schon nicht zahlen, bliebe es wohl bei der Unterahltsverpflichtung des eigenen Vaters. Kann der Kindesvater zahlen, käme eine Teilung in Betracht.
Am Besten geht sie mal zum Anwalt zur Beratung.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Gruß