Umgangsrecht des nichtehelichen Vaters
Hallo,
solange die Vaterschaft nicht anerkannt und Du der Beurkundung der Vaterschaft nicht zustimmst, hat der Kindsvater keinerlei Rechte. Wenn er Terror macht, kannst Du ihn sogar wegen Körperverletzung oder Belästigung (Stalking geht glaube ich noch nicht) anzeigen. Ich würde ihm, weil er Terror macht, nicht entgegen kommen in Sachen privater Vaterschaftstest. Das habe ich seinerzeit auch getan. Mein Ex meinte dann könne er das ersparte Geld fürs Kind ausgeben. Von der ersparten Kohle habe ich bis heute nichts gesehen. Du kannst eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen, die kümmern sich auch um die Vaterschaftsfeststellung. Wenn er nicht freiwillig anerkennt, dann eben durch einen gerichtlich veranlassten Test. (Ein privater Test macht nur dann Sinn, wenn DU nicht sicher bist, dass er der Vater ist.)
Sollte er tatsächlich der Vater sein, hat er ein Umgangsrecht mit dem Kind bzw. man argumentiert gerne "das Kind mit seinem Vater". Du darfst es nicht verweigern, sprechen nicht triftige Gründe dafür (z.B. sexueller Missbrauch). Wenn Du es grundlos verweigerst, kann er Deine Erziehungsfähigkeit in Frage stellen und einen Antrag auf Entzug des Sorgerechtes stellen. Aber keine Angst, so einfach ist das nicht! Bei so kleinen Kindern bzw. Babies ist der Vater auf Dich angewiesen. Nur Du kennst das Kind und seine Gewohnheiten. Wenn der Vater das Kind sehen will, müssen Alter, Essen-, Schlafenszeiten und der Charakter des Kindes berücksichtigt werden. Bedeutet, wenn Du ihm (weil das Kind noch so klein ist) einmal in der Woche 1-2 Stunden Umgangsrecht in Deinem Beisein anbietest, hat er keine Handhabe mehr zu verlangen. Wenn Du etwas Geld übrig hast, kauf Dir einen guten Rechtsratgeber. Lass Dich in einer Fachbuchhandlung für Juristen beraten. Ich habe seinerzeit Oelkers "Sorge- und Umgangsrecht" erschienen im Deutschen Anwaltverein gekauft (ca. 80 EUR). Der Ratgeber ist sein Geld wert und beantwortet viele Fragen die sich z.B. auch stellen, wenn das Kind älter wird oder auch Feiertags-/Ferienregelungen.
Neben dem Jugendamt würde ich an Deiner Stelle eine Familien- oder Frauenberatungsstelle aufsuchen. Ich habe mit der konservativ katholischen Familienberatungsstelle bisher gute Erfahrungen gemacht. ;-)
Viel Glück und halt die Ohren steif!
Sophie