Hallo
hatte schon des öfteren von der Situation meines Lebensgefährten berichtet...
Für alle anderen tu ich es auch noch mal.
Also, mein Freund war vor 2 Jahren mit seiner Ex zusammen. Sie wurde schwanger und hat ihn kurz danach verlassen (wegen eines anderen).
Schon in der Schwangerschaft hat er zusammen mit dem jugendamt versucht eine Umgangsvereinbarung auf die Reihe zu kriegen, da die Kindsmutter schon damals sagte, dass er sein Kind nie zu gesicht bekommen würde.Daraufhin hatte er eine Selbstmordversuch. Eine Therapie erfolgte. Das Jugendamt aber meinte, solange das Kind noch nicht auf der Welt ist kann man da noch nichts machen.
Als das Kind dann da war. Durfte er es alle 14 Tage für eine Stunde in Anwesenheit der K.Mutter sehen.
Als Grund warum er sie nur so wenig sehen durfte , sagte sie: Sie habe Angst das er der Kleinen was antun würde, weil er ja einen Selbstmordversuch hatte. ?????
Im September letzten Jahres (Kind ist 1 Jahr alt) konnten wir gerade mal eine Stunde mehr als Umgang heraus schlagen (alle 14 T. für 2 Std. nur in zusätzlicher Begleitung von mir als Aufsichtsperson- er könnte ja seiner Tochter was antun), Aber auch nur mit unseren Rechtsanwalt. Das Jugendamt kann ja nur beraten so wie sie es selbst immer sagen.
Ende letzten Jahres: K.Mutter behauptete die Kleine habe Striemen von meinem Lebengefährten am Hals und fragte was er mit ihr gemacht habe. Photos wollte sie als Beweis unserem Anwalt schicken- es kamen bis heute keine.- Umgangsvereitlung!!!!
Über die Anwälte sollte es dann zu einer Umgangsvereinbarung kommen. Die auch mehrmals umgeschrieben wurde, weil Madame dies und jenes nicht passte.
In ihrer Vereinbarung hieß es dann: wenn sie und das Kind Urlaub machen, fällt der Umgangstermin aus und wird auch nicht nachgeholt.
Letzens hat sie auch angegeben sie fährt im Urlaub und der Umgang könne nicht stattfinden und wir haben hinterher erfahren, das sie sehr wohl in der Stadt war.
Das heißt sie hätte nach diesen Vertrag dann auch 10 mal im Jahr über mehrere Wochen Urlaub machen können und es würde kein Umgang statt finden.
Natürlich hatten wir dies abgelehnt !
Jetzt hat mein Lebensgefährte endlich Arbeit gefunden (in einem Betrieb mit Vierschichtsystem und Wochendarbeit-Umgang war bisher immer Sonntags). D.h der Umgangstermin müsste gegebenfalls auch mal in die Woche verschoben werden, weil er ja arbeiten muss um Unterhalt fürs Kind bezahlen zu können. So wie ich sie aber kenn, wird sie sagen, dass wenn er zu den Umgangsterminen am Sonntag nicht kommt (weil er arbeitet) wird auch keiner nach geholt und auch nicht verschoben.
Was meint ihr ! Das darf sie doch nicht oder?
Muss sie ihm nicht den Umgang gewähren, dann wenn er nicht arbeitet.
Ich meine er kann ja schlecht seinen Job an den Nagel hängen, nur weil ihr die Termine nicht passen. Schließlich muss er auch noch für unsere Kinder aufkommen und er kann ja nicht immer vom Staat leben.
Am 22. Mai ist Anhörung im Amtsgericht und ich hoffe das ihm dort etwas mehr Umgang mit seiner Tochter zu gesprochen wird und das dort die Umgangstermine nach seinem Arbeitsplan für dieses Jahr statt finden können.
LG Stephie
(sorry ist ein bisschen lang geworden)