Hallo, ch hoffe ich hab das richtige Forum gefunden für mein/unser Problem!
Ich habe einen 9 jährigen Sohn und eine 2,7 jährige Tochter, seit einm knappen Jahr lbe ich in einer Bez. (ich 26 mein Partner 37) mein Partner wurde als Zeugungsunfähig erklärt, gleich nachdem wir uns zusammenrauften klärte er mich darüber auf...sagte mir aber das er gern ein Kind wolle dieses aber nur mittels künstl. Befruchtung möglich wäre und er eine Bez nur als Sinnvoll sieht wenn ich damit umgehen könnte.......egal lange rede kurzer Sinn im Nov.2007 musste ich feststllen das das mit der Zeugungsunfähigkeit eben nicht stimmte......unseren Nachwuchs erwarten wir in 8 Wochen...die Familiären Umstände meines Partners gestalten sich schwierig ich versuch es kurz zu fassen, er wuchs bei seinen Grosseltern auf da seine MUtter behindert ist (ihre Mutter bekam in der Schwangerschaft die Röteln) ab einem gewissen Alter waren seine Grosseltern seiner Erz. nicht mehr gewachsen so verbrachte er seine Kindheit dann in Heimen....sein Opa war ein Mann der harten Hand nicht selten gab es schläge mit einer Hundepeitsche also fraglich was besser war!!!!
Egal trotz allem hat mein Partner eine enge Bindung zu seinem verstorbenen Opa. Mein Partner ist der letzte männl. Nachkomme der seinen Nachnamen trägt, am Sterbebett hat er seinem Opa versprochen seinen Namen am Leben zu erhalten....sprich männl. Nachwuchs.
Den bekommen wir nun im Juli nun haben wir uns erkundigt...mein Partner muss jetzt die Vaterschaft anerkennen und wir stellen einen Antrag diesen legen wir zur Geburt in der Klinik vor und unser Sohn bekommt somit mit der Geburt den Namen des Vaters....das Problem sollten wir uns trennen würde mein Sohn nie mehr meinen Namen bekommen!!!!
Wie verhalten sich die ganzen Dinge z.Bsp. Erziehungsgeldantrag, Kindergeldantrag, HArtz4 berechnung wenn mein Sohn den Namen seines Vaters hat???? Wir Leben nicht zusammen und durch meine beiden Kinder aus vorheriger Bez. scheint auch eine Hochzeit nie stattzufinden.
Z.Zt, ist unsere Bez. total harmonisch aber wir hatte in der kurzen Zeit schon einige Höhen und Tiefen welche ihn und vorallem seine Gefühle auf harte Proben stellten auch ist das trotz seiner 37 Jahre die erste Bez. in der Kinder vorhanden sind...die kleine st kein Problem ist wie seine eigene Tochter...der grosse hingegen ist oft ein Stressfaktor....ADHS Kind naja er wird schwer warm mit ihm.
Ich möchte ihm gern den Namen seines VAters geben da ich sicher den Wunsch habe mit diesem Mann alt zu werden, aber man weiss ja wie das heutzutage läuft.
Wer hat so eine erfahrung wer weiss we das auf den Ämtern dann gehandhabt wird.
Was würde es bedeuten wenn wir uns auch das Sorgrecht teilen?
Und was würde eine Hochzeit für meine beiden Kinder aus einer anderen Bez. bedeuten??? Würde er mit Ehe die beiden Adoptieren??? Was wird aus den Unterhaltsansprüchen für die Kinder vom leiblichen Vater bleiben die bestehen???? er hat weder Sorge noch Umgangsrecht.....zu deutsch er muss zahlen aber hat sich noch NIE bei ihnen blicken lassen.
War dann doch nicht so kurz, hoffe dennoch das jemand genug Muse hat und eine Antwort weiss.
Bin für jede Kleinigkeit dankbar.