Ganz so einfach und schnell geht das ja nicht. Vor der Herausnehmen der Kinder sind alle Jugendämter gehalten, Alternativen anzubieten. Diese Hilfe soll der kleinsrmögliche Eingriff in das Privatleben sein, um die Gefährdung abzuwenden. Dafür ist die Mitarbeit der Mutter Voraussetzung. Da diese die Familienhilfe schon ablehnt, ist diese Mitwirkung schonmal nicht vorhanden. Das erhöht die Gefahr einer Herausnahme.
Hast du die Möglichkeit , die Wohnung deiner Schwester gemeinsam zu entmüllen ? Vielleicht wäre deine Schwester dann bereit sich helfen und beraten zu lassen. So ein Schritt ist immer schwierig, aber unumgänglich. Alleine kommt sie da nicht raus und deine Aufgabe sollte es nicht sein. Deine Schwester wird neben dem Alkoholproblem noch andere psychische Erkrankungen haben. In dieser Zeit fehlt Patienten die Einsicht. Leider hilft dann nur eine konsequente Vorgehensweise. Das Kindeswohl steht an erster Stelle....vor dem deiner Schwester. Zum Schutz der Kinder MUSST du das Jugendamt einschalten. Je länger die Kinder verwahrlosen, desto größer ist das Risiko dass sie abrutschen und der Mutter nacheifern. Verhindere das bitte. Selbst nach einer Herausnahme der Kinder kann es zu einer Rückführung kommen, wenn die Mutter Auflagen erfüllt. Zur Erfüllung dieser Auflagen wird die Mutter unterstützt und die Kinder aufgefangen. Wenn einem der Kinder jetzt etwas zustößt, weil die Mutter ihre Aufgabe nicht adäquat erfüllt......wirst du nie mehr froh. Denn du weisst um die Gefahr. Schau nicht nur zu.
Ich wünsche dir Kraft das Jugendamt zu informieren und für deine Schwester da zu sein, damit es euch allen bald besser geht. Alles Gute für die Kinder, die es dir mal danken werden