Ja er kann...
denn immerhin ist er der Vater des Kindes.die zeiten wo die "Erzeuger"nur zahlen mussten sind vorbei.die gesetze haben sich zum vorteil der erzeuger geändert.nur noch in schwierigen situationen kann man verhindern,das die väter ihr recht auf besuch ,nicht bekommen, denn nur dann wenn es das kindeswohl gefährtdet wäre.zb.er drogenabhängig alkoholiker oder brutal dem Kind gegenüber wäre.es heißt auch nicht mehr besuchsrecht sondern umgangsrecht.die mutter ist verpflichtet positiv auf das kind einzuwirken,selbst wenn die mit dem erzeuger ihre schwierigkeiten hat oder hatte.man darf auch nicht den umgang verbieten wenn er seiner pflicht zu zahlen nicht nachkommt.es gibt allerdings keine gesetliche regelung,die ihn erlaubt das kind alle 14 tage zu sich zu holen,das liegt im ermessen der mutter.du kannst durchaus auch sagen das er deine tochter nur freitags hat.übernachten musst du nicht zustimmen.deine tochter ist erst sieben,daher darf sie es nicht selber entscheiden ob sie will oder nicht,das musst du machen in dem du aber auf sie positiv einwirkst.wenn sie 12 ist kann sie sagen das sie es nicht mehr möchte und er kann nichts dagegen tun.ich habe das auch grade.mein stiefsohn will patu nicht zu seiner mutter,aber er ist bereits 12 und sie kann nichts machen.du solltest deiner tochter ermöglichen sich selber ein bild zu machen und selber zu ebtscheiden,wenn sie alt genug ist,was sie möchte.meine tochter will auch nicht,aber wenn ihr erzeuger sie holt,freut sie sich jedes mal und es geht ihr gut da.sie unternehmen viel miteinander.ich würde dir raten,selbst wenn er sich jahre lang nicht gekümmert hat,dem umgang nicht im wege zu stehen,damit stehst du gut da,denn du bemühst dich.du darfst dich nicht weigern gegen den umgang,das würde dir auch ein familienrichter sagen. viel glück dir und deiner tochter