P.s. wegen Alleinlassen
Liebe Mondschein,
wenn einmal etwas - was hoffentlich nie geschieht! - passieren sollte, dann bist Du leider "dran", wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Wenn Dein Mann nicht bezahlen kann, nehme ich mal an, dass er keinen Job hat? Falls ich damit richtig liege, wird er wohl genug Zeit haben, sich um seine Kinder zu kümmern, das nennt man geteiltes Sorgerecht...
Kann nicht angehen, dass einer nur die Sorge hat, und der andere das Recht...
Die Süßigkeiten wird Dein Sohn sich kaufen als Ersatzbefriedigung für Geborgenheit. Wenn er es wirklich gewesen ist - als Geld genommen hat - dann wäre abstrafen das Falsche...
Weißt Du, Geldprobleme hin oder her, aber wenn Dein Kind an die falschen Leute gerät, dann ist die schiefe Bahn evtl. nicht weit. Dann melde lieber Privatinsolvenz an, als das die familiären Probleme noch größer werden. Noch ist alles im Rahmen und noch formbar, doch in späteren Jahren sind Jugendliche kaum noch formbar! Und wenn Dein Mann seinen Barunterhalt (zu dem er eigentlich verpflichtet wäre) nicht ableisten kann, so kann er wenigstens seinen Beitrag in Naturalien (also nachmittags kümmern) ableisten. Dir stehen ggf. 3 Jahre lang 420 Euro Kindergeldzuschuß zu.
Marge - auch dreie