Hallo Mädels.
Wie in einem anderen Beitrag erwähnt geht meine Maus ab September in die Krippe.
Weil in unserem Wohnort nichts mehr frei ist und ich nur auf die Warteliste käme (hmmmm jaaaaaa evtl vielleicht ab März), wollen wir unsere Tochter im Nachbarort anmelden. Jetzt stand im Anmeldeformular, dass wir eine Bestätigung brauchen, dass unsere Wohngemeinde die Gemeinde-Betriebs-Kosten für den Krippenplatz in der Standortgemeinde trägt.
Können die das ablehnen? Eigentlich nicht oder? Ich hab ja Anspruch auf einen Platz und den kann mir meine Gemeinde nicht bieten, also muss ich ausweichen. Die beiden Dörfer bilden aber eine Verwaltungsgemeinschaft, denkt ihr, dass das noch mal einen Unterschied macht?
Vielleicht kann mir eine von euch mehr dazu sagen, ich kann nämlich die Tussi auf unserer Gemeinde echt nicht ab weil die alles verkompliziert und nix checkt und ich will der dann morgen klipp und klar sagen können wie der Hase läuft...
LG