Hallo
Scheiß Situation,
aber mal ganz dumme Frage: Wart ihr mal beim Anwalt? Wurde das Verkaufsverbot beim Notar gemacht? Ich bin mir nicht sicher, ob das so rechtlich zulässig ist, eine Bedingung an die Schenkung zu machen.
Ich weiß ja nicht, wie ihr die Finanzen geregelt habt, aber so wie ich das verstanden habe, hat sein Vater ihm das Grundstück geschenkt??? Ist das Grundstück noch immer auf seinem Namen??? Ich gehe davon aus, dass du auch Geld in den Bau gesteckt hast? Falls das Grundstück ausschließlich auf den Namen deines Freundes läuft, solltest du dringend dafür sorgen, dass du ebenfalls im Grundbuch mit eingetragen wirst, da das Eigentum am Grundstück gleichzeitig auch das Eigentum am Haus bedeutet.
Falls es wirklich so ist, will ich deinem Schwiegervater jetzt nichts unterstellen, aber solltest du dich mit deinem Mann in die Wolle kriegen bzw. die Sticheleien deines Schwiegervaters fruchten, dann stehtst du ohne irgendeinen Cent aus dem Haus da und du kannst dagegen nichts tun.
Nochmal zur Kopplung der Schenkung daran, dass ihr das Haus bewohnt: es gibt die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs, auch bei Grundstücken (das Haus ist ja Teil des Grundstücks). Es gibt also die Möglichkeit, dass ein Käufer in gutem Glauben das Grundstück erwirbt (er darf nichts davon wissen, dass es die auflösende Bedingung des Schenkungsvertrags, hier also dass ihr das Grundstück behaltet, gibt). Leider weiß ich nicht, ob diese auflösende Bedingung eventuell im Grundbuch eingetragen ist, was den gutgläubigen Erwerb unmöglich machen würde.
Wenn dich euer Schwiegervater also so dermaßen fertig macht, gibt es immer noch diese Möglichkeit... ;-)
Alles Gute