Ich habe vor langer Zeit schonmal geschrieben bezüglich meines Sohnes. Der Kleine ist jetzt 2 Jahre alt und ich habe ihn nie gesehen. Der Kontakt zur Mutter ist leider alles andere als gut.
Nach langem überlegen habe ich für mein Recht eintreten und einen Umgang einklagen wollen mit dem Ergebnis das die Richterin der Kindesmutter und dem Jugendamt recht gab. Der Kontakt wurde mir nicht gestattet, da eine Kindeswohlgefährdung gesehen wird.
Die Richterin hat mir einiges auf den weiteren Lebensweg mitgegeben, was für sie vorerst gegeben sein muss um mir den Umgang zu gestatten. Soweit sogut nun kenne ich den Weg und bin bereit zum x-ten mal mich in irgendwelche dämlichen Therapiegruppen zu setzen.
Da ich mich im Familienrecht überhaupt nicht auskenne wollte ich mal wissen wie eure Erfahrungen sind. Wann kann man erneut einen Versuch wagen. Der Kontakt zum Jugendamt ist leider auch mehr schlecht als recht...
Gäbe es einen Weg dem man dem Amt evtl anbieten kann? Vielleicht die Punkte der Richterin teilweise (einige Punkte dauern noch Jahre) anzugehen und das Kind mit einem Vertreter des Jugendamtes kennen zu lernen? Gibt es solche "Einigungen"?