Entwürdigende Maßnahmen
... sind das eindeutig.
Ich würde ehrlich gesagt an das Jugendamt gehen und dort eine Anzeige gegen diese Zustände erstatten. Die sind dafür verantwortlich solche Zustäande zu untersuchen und dagegen vorzugehen!!!!!!!!!!!!
Zudem wäre die Presse hier auch eine gute Wahl.Nicht zögern! So geht es nicht und wenn keiner was macht, dann haben wir unter diesen Kindern die Klienten der Kinder- und Jugendhilfe von Morgen! Solche Maßnahemn haben sehr weitreichende Folgen und sind nicht vorbei für das Kind wenn es den Kindergarten verlässt.
Hier der GEsetzestext:
22SGBVIII SGB VIII
Grundsätze der Förderung
Zweites Kapitel (Leistungen der Jugendhilfe)
Dritter Abschnitt (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege)
(1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet. Das Nähere über die Abgrenzung von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege regelt das Landesrecht. Es kann auch regeln, dass Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen geleistet wird.
(2) Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen 1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
(3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.