EINBENENNUNG
hallo,
also, ich bin seit 2010 erfolgreich geschieden und 2011 frisch verheiratet. aus erster ehe, habe ich eine, mittlerweile, 6 jährige tochter. nun wollen wir ihr unseren ehenamen geben, allerdings ihren geburtsnamen auch bei belassen. sie soll und möchte auch selbst, einen doppelnamen. der kindsvater und ich haben geteiltes sorgerecht. nun sagt er immer wieder er müsse sich das überlegen....der überlegt aber schon seit der scheidung... na, ich denke es wird schon. :super:
mir wurde hier beim standesamt erklärt das wir nur alle, mein mann, mein ex-mann, meine tochter und ich zum standesamt gehen müssen, da ALLE beteiligten zustimmen müssen.
mehr is das nicht.
bin mal gespannt.
wenn also der kindsvater zustimmt, dürfte es reintheoretisch kein ding sein. er muss ja nichts machen ausser dort erscheinen und seine unterschrift geben.
viel erfolg euch allen... bleibt tapfer. und vor allem DRAN, denn man sollte das nicht schleifen lassen. man muss wirklich immer dran bleiben.
lg