Hey
also ich kann dir nur soweit weiterhelfen, als dass ich dir sagen kann, dass es durchaus im BGB das Besuchsrecht für nahestehende Personen gibt. Leider habe ich momentan mein BGB nicht hier, aber darin heißt es in etwa sinngemäß, dass es nur dann der Fall ist, wenn es zum Wohl der Kinder geschieht... so wie sich eure Situation allerdings zugespitzt hat und wie sie sich verhält (auch dem Gericht gegenüber) wird sie daher kaum eine Chance haben... je nachdem wie alt die Kinder sind haben sie übrigens auch ein Mitspracherecht (eure scheinen ja noch klein zu sein, da Kita)... ich drücke euch die Daumen, dass es alles irgendwie aufhört und ihr in Frieden leben könnt...