Hallo, ihr Lieben,
ich bräuchte mal euren Rat!
Vor ca. 3 Jahren habe ich mich von meinem Partner (wir waren nicht verheiratet)getrennt. Wir haben einen 10-jährigen Sohn, der hälftig bei mir und bei seinem Vater lebt. Wir haben auch beide gemeinsames Sorgerecht. Im Lebensmittelpunkt steht immer noch unser gemeinsamer Sohn. Damals haben wir beim Jugendamt eine Unterhaltsfestsetzung von 100 Euro für mich bzw. für unseren Sohn ausgemacht,welche der Vater auch regelmässig zahlt.Mehr will ich auch nicht, da ja auch der Vater hälftig an der Betreuung und Versorgung des Kindes beiträgt. Nun bin ich ALG II Empfängerin und die ARGE verlangt, dass ich beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantrage, da unserem Sohn MEHR zustünde und dies von dritter Stelle zu leisten ist. Ein regelrechter Drohbrief kam ins Haus geflattert, Ultimatum bis 23.03. habe ich das erledigt zu haben ansonsten wird die Geldleisung eingestellt! Oh je, wo leben wir denn? Wir, also mein EX und ich haben ein recht gutes Zwischenmenschliches Verhältnis und somit stand nie zur Debatte, wer wie wo wann das Kind hat, sondern Sohni kann immer selbst entscheiden. Unser Kind ist kein Springball und versorgt wird er wie gesagt von beiden seiten zu gleichen Teilen. Hebt sich denn da eigentlich Unterhaltsleistungen gegenseitig auf? Diese Instanzen von JA und Gericht usw. kommen für uns nicht in Frage, da wir keine Streitigkeiten haben und uns das Wohl unseres Sohnes vorgeht und keine "Dollarzeichen" in den Augen! Unterhaltsvorschuss heisst doch, das der Kindesvater dann alles zurückzahlen müsste, oder? Er könnte auch jetzt schon mehr zahlen, da er einen guten Job hat, aber warum sollte er, wenn unser Sohn, wie gesagt, auch die Hälfte eines Monats auch bei ihm verbringt? Wer weiss Rat, wer kann helfen? Danke im Voraus! LG Ramanda76